x-Box Ecke

  • Zitat

    Original von Averageman
    Werd ich vielleicht amchen aber da komm ich noch nicht rein!


    ich schalt dich mal frei.

  • na also, dann kannst du auch dort posten Averageman :jump: :jump: :yes: :yes:

  • sorry muß da erst noch was kläeren,
    da du erst 15 bist....da ist man ja offiziell noch nicht geschäftsfahig. :scratch:

  • Zitat

    Original von Schwabenmaus
    sorry muß da erst noch was kläeren,
    da du erst 15 bist....da ist man ja offiziell noch nicht geschäftsfahig. :scratch:

    Ja versteh ich schon, obwohl ich bei Ebay auch ziemlich viel verkaufe :D

    Aber schon okay!

  • Zitat

    Original von Schwabenmaus
    ich versuche mich zu erkundigen :daum:

    Mach dir da mal keinen Kopf....ich hab auch Spaß ohne dass ich was verkaufe :lol:

  • jo, bei Ebay muss man 18 sein, baer man kann sich ja auch mit dem Account der eltern einloggen, wenn diese vom Kauf/Verkauft unterrichtet werden.
    Offiziell ist das auch wieder nicht erlaubt, aber das merkt ja absolut niemand :D

    ansonstens, mach sonst wo ein Topic auf und zeig was du hast und net mehr brauchst ;)

  • also ich habe mal geguggt,
    im text heißt es:

    Zitat

    . Beschränkte Geschäftsfähigkeit
    aa. Rechtlich vorteilhafte Erklärungen
    Der Minderjährige, der gemäß § 106 BGB zwar das siebte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist weder voll geschäftsfähig noch vollkommen geschäftsunfähig, sondern kann in beschränktem Umfang nach §§ 107 ff BGB selbständig wirksame Willenserklärungen abgeben. Er bedarf jedoch zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). Zu beachten ist, dass der wirtschaftliche Vorteil in keiner Weise zu berücksichtigen ist. Verpflichtungsgeschäfte sind dann rechtlich vorteilhaft, wenn der beschränkt Geschäftsfähige keine rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen übernimmt. Gegenseitige Verträge sind aus diesem Grund niemals rechtlich vorteilhaft, auch wenn sie wirtschaftlich gesehen sehr günstig sind. Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge, bei denen ein Vertragsteil stets verpflichtet ist, der andere nur unter bestimmten Voraussetzungen, sind ebenfalls nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft. Lediglich einseitig verpflichtende Verträge sind für den nicht verpflichteten Vertragsteil rechtlich vorteilhaft und können somit vom beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung wirksam abgeschlossen werden.

    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr99/Vorlesun…aeftsfaehig.htm

    aber ich wollte nicht vom thema ableneken,back to topic.

  • ist das nach deutschem recht oder ?
    Vlt ist das in Österreich ja anders :D

    glaub ich jetzt zwar nicht, aber wenn er es auf keiner offiziellen Plattform wie Ebay oder Amazon verkauft könnte es gehen. anderseits kann das auch per PN abgewickelt werden.

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