MHD-Betrug

  • Erstmal die Vorgeschichte:

    Als ich in Frankreich war, gab es da eine Sorte Schokolade von Lindt, die es in Deutschland leider nicht gibt.
    Irgendwann war der Vorrat auf, also versuchte ich diese Schokolade übers Internet zu bestellen.
    Gesagt- getan - irgendwie fand ich einen Händler.
    Leider lieferte er an Stelle der 6 Tafeln nur 5 und davon waren 2 mit abgelaufenen MHD, welches erst mit Kugelschreiber verfälscht und dann auch noch übergeklebt war.


    Meine Reaktion war und ist pure Wut, deshalb schrieb ich:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem ich gerade schon feststellen mußte, dass Sie anstatt 2x3 nur 5 Tafeln von Lindts Creme Brulee geliefert haben, mußte ich jetzt auch noch feststellen, dass 2 der Tafeln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben.
    Ist dies bei Ihnen üblich?
    Also ich muß schon zugeben, dass es mir noch nie untergekommen ist, dass man Produkte mit abgelaufenen MHD-Datum versendet... Nicht bei diesem Preis.
    Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die 3 Tafeln erstatten (1, die nicht geliefert wurde, und die 2, bei denen das MHD-Datum mit Kugelschreiber übermalt wurde, bevor Sie Ihren Aufkleber anbringen konnten.
    Desweiteren erwarte ich auch eine Erstattung des Mindermengenzuschlages, da ich mit Sicherheit bei Ihnen keine Artikel ordern werde, deren MHD-Datum verfälscht wurde.
    Eigentlich finde ich es sehr bedauerlich, dass Sie sich so präsentieren, da ich froh war, die Schokolade in Deutschland zu erhalten - leider wie man sieht - nicht in der korrekten Anzahl und dann auch noch mit verfälschten MHD-Datum, welches eine Straftat gemäß § 263 SGB und §§ 58, 59 LFGB darstellt.
    Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von:
    9,50 für 2 Tafeln MHD-Datum abgelaufen und verfälschte und eine nicht gelieferte Tafel Creme Brulee sowie den Mindermengenzuschlag (5,00 Eur)onto:

    insgesamt 14,50 EUR
    xxx
    Kto: xxx
    BlZ: xxx

    Als spätesten Termin für Ihre Überweisung habe ich mir den 19.10.2007 notiert.
    Ich hätte dafür Verständnis gehabt, wenn sie nicht die gewünschte Menge geliefert hätten, aber das MHD-Datum zu verfälschen ist zu viel des Guten.


    Hochachtungsvoll

    xxx


    Was meint ihr - zu hart? Oder hätte ich die gleich anzeigen sollen?

  • hmmm....man bestellt ja auch keine Lebensmittel übers Internet....hättest mal was sagen sollen,ich bin ich 45 Minuten in Frankreich wenn die Straße frei ist und in 15 in Luxembourg wo es auch alles zu kaufen gibt was es in Frankreich gibt (wenn man weiß wo man suchen muss).......

  • okay, also erstmal würde ich den vorschlag von flueppchen annehmen :zwin:
    und dann denk ich war das erstmal okay.
    also das zu schreiben.
    warte auf die reaktion, dann kannst die immer noch anzeigen.

  • Ich sag auch so wie Schwabi, auch wenn die Mail erstmal knallhart klingt, ich glaub es war so in Ordnung und wenn nix retour kommt kannst den Händler immer noch anzeigen. Hierbei stellt sich aber die Frage ob der Kostenaufwand es wert ist :nix:
    Ich hab übrigens auch eine Freundin in Luxemburg, die könnte mir deine Schoki eventuell auch per Paket schicken wenn ich sie frag. Nur als Info :D

  • Könnte sein, dass ich auf eure Angebote zurückkomme :)


    Eigentlich hatte ich noch nie Probleme beim Lebensmittelkauf übers Internet - und da kriege ich alles von Bärlauchknockerln über Apfel-Zimt-Likör bis hin zu Manner-Waffeln :)


    Stand der Dinge ist, dass laut Aussage der Händlerin der Sohn das Päckchen zusammengestellt hat... Er habe auch das MH-Datum verfälscht... Er dachte es sei nicht schlimm...
    Das es zugegeben recht dilettantisch war, denke ich mal, dass ich der Darstellung Glauben schenken kann. Und die ganze Geschichte wird durch eine kostenfreie Nachlieferung wieder ins Lot gebracht.
    Mal schauen, was da passiert ;) - etwas gespannt bin ich ja schon ;)

  • Wenn die Nachlieferung in Ordnung ist und das ja deine Lieblingsschoki ist, bestellst dann nochmal bei dem Händler? :hu:

  • vielleicht kriegst ja was extra....
    nunja, der sohn sollte sich aber schon im klaren sein, dass das ja strafbar ist.

  • Wie alt ist denn der Sohn bitte? Der Handlung nach zu urteilen sollte er alt genug sein um zu wissen, dass das MHD schon einen Sinn hat..... sonst hätte er es ja nicht gefälscht.

    Aber sich beschweren ist immer richtig. Ich versuche auch immer erst auf den Fehler per Schreiben oder Telefon hinzuweisen.
    Das bringt meistens schon was.

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