Nun ... seit dem 01.01.1976 treibt diese mediale Inkassogesellschaft auf Staatsniveau für die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten den Ablass für Radios, Fernseher und neuartige Rundfunkempfangsgeräte ein. Das Kerngeschäft dieser fragwürdigen Institution bestand z.B. im Jahre 2008 in der Verwaltung von ca. 42,5 Millionen Teilnehmerkonten, die insgesamt über 7,2 Milliarden Euro in die Kassen der Rundfunkanstalten spülten. Der administrative Aufwand für dieses Inkasso-Kerngeschäft kostete den Gebührenzahler im gleichen Jahr über 164 Mio. Euro.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen alle Daten von rund 42,5 Millionen Rundfunkteilnehmern gespeichert und verwaltet werden. Wenn man das in Relation zum Datenbestand des statistischen Bundesamtes i.H. von ca. 39 Millionen Haushalten stellt, hat man ungefähr eine Vorstellung davon, wie umfangreich die Datenbanken der GEZ sind. Was dann an Daten möglicherweise fehlt, wird auch schon mal durch Zukauf von Adressdaten kommerzieller Adresshändler ergänzt. Diese Zukäufe sind natürlich auch gesetzlich erlaubt.
Seit Anfang 1976 verstößt die GEZ mit der Verwaltung der Daten von Millionen Menschen eindeutig gegen das Datenschutzrecht und den Anspruch auf ein transparentes Verfahren. Wenn dann die Datenschützer die Vorgehensweise der GEZ überprüfen will, entzieht sie sich regelmäßig mit der irrwitzigen Forderung, für sich das Medienprivileg in Anspruch nehmen zu können. Die Datenverarbeitung dieser Institution ist mehr als nur eindeutig dem administrativen und nicht dem journalistisch-redaktionellen Bereich zuzuordnen. Was muss man sich bitte in die Synapsen spritzen um zu insistieren, das die reine Verwaltung von realen und fiktiven Gebührenschuldnern auch nur im Ansatz etwas mit „freier Berichterstattung“ zu tuen hat. Wer so argumentiert glaubt auch, das der Papst zum Islam konvertiert.
Eine beispiellose Kreativität hat diese bornierte Vereinigung in den letzten Jahren bei der Erhebung zusätzlicher Daten von Rentnern, Studierenden oder Arbeitslosen gezeigt. Wer sich z.B. wegen einem geringen Einkommen von der Zahlungspflicht befreien lassen möchte, wird meistens, unter Vermittlung durch die Sozialämter zu Angaben genötigt, die oftmals weit über das hinausgehen, was zur Beantragung von Sozialhilfe erforderlich ist. Entgegen der Befreiungsverordnung sind Handygebühren, Heizkosten, Stromkosten, Kabel- und Internetgebühren sowie Kosten des eigenen PKW anzugeben und durch entsprechende Belege nachzuweisen. Das alles nur, um derzeit von einer Gebühr i.H. von 17,98 Euro befreit zu werden. Wahnsinn!!
Besonders in die Kritik geraten ist die GEZ mit der Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RgebStV) vom 1. März 2005. Hier wurde festgelegt, das auch sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ gebührenpflichtig sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich um alle Geräte, mit denen die über das Internet verbreiteten Rundfunkangebote genutzt werden können. Dabei ist es völlig unerheblich, ob z.B. bei einem Computer die Soundkarte ausgebaut wird oder der Rechner aufgrund eines fehlenden DSL-Anschlusses gar nicht online betrieben werden kann. All dies befreit nicht von der Ablasspflicht!
Es nimmt ja schon surreale und skuriele Züge an wenn ich mir vorstelle, das die öffentlich rechtlichen mit den von uns entrichteten Gebühren einen enormen finanziellen Aufwand betreiben, z.B. mit Livestreaming ihrer Programme, im Internet gleichzeitig damit aber Fakten schaffen, die sie wiederum berechtigen, auf der Grundlage eines Staatsvertrages Gebühren auch für Geräte (Computer) zu erheben, obgleich dieser gar nicht über einen Internetanschluss verfügen.
Was die Politik hier in einem Gesetz verankert hat, erzeugt Brechreiz auf ganzer Linie. Diese völlig sinnentrückte Ablassregel ist weltweit auch nur in Deutschland möglich, wo per Definition dieser Zwangsjackenträger Radios plötzlich Bildschirme erhalten, weil man einen internetfähigen PC schließlich auch als Radio verwenden kann. Wer jetzt denkt, das ist ein Einzelfall, der täuscht sich. Gleichfalls einzigartig ist in diesem Land die Tatsache, das nur der sich selbständig machen kann, der auch ein „Radio“ empfangsbereit hält. De Facto handelt es sich natürlich um einen PC für die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung. Damit sich der Kreis jedoch schließt, kann diese, selbstverständlich auch gesetzlich legitimiert, nur noch über das Internet an den Fiskus übermittelt werden.
Wenn es z.B. durch veränderte Lebensumstände erforderlich wird, sein Rundfunkgerät bei der GEZ abzumelden, dann garantiere ich aus eigener Erfahrung ein Vorgehen, das in seiner Borniertheit kaum noch zu Toppen ist. Die üblicherweise bei einer Abmeldung erwartete Bestätigung, wird von der GEZ ohne jegliche Rechtsgrundlage durch eine Aufforderung ersetzt, Gründe der Abmeldung detailliert zu rechtfertigen. Zusätzlich werden noch Angaben abgefragt, welche neue Person den abgemeldeten Anschluss übernommen hat. Genauso selbstverständlich wird natürlich auch noch das Geburtsdatum und die GEZ-Teilnehmernummer der neuen (dritten) Person abgefragt. Diese Datenschutzterroristen nehmen es einfach in Kauf, das die neuen (dritten) Personen über die Weitergabe ihrer persönlichen Informationen überhaupt nicht gefragt werden.
Der gesamte, bis zum Erbrechen aufgeblähte administrative Aufwand, der letztendlich nur den einen Zweck erfüllt, gesetzeswidrige Gebühren- und Datenerhebungen durchzuführen, könnte sehr leicht ersetzt werden, und zwar durch die Einführung einer pauschalen Abgabe für alle über 18 Jahre. Schon im Jahre 2000 hat der Datenschutzbeauftragte gefordert, im Sinne einer Kostenreduzierung und Datenvermeidung ein möglichst einfacheres pauschaleres Finanzierungsmodell zu entwickeln. Dies war gleichsam im Jahre 1999 auch eine Forderung der CDU die damals davon ausging, das durch die Reduzierung der Administration von Daten und Verwaltung durch ein pauschale System die Gebühren auf die Hälfte reduziert werden könnten.
Nichts von alldem wurde auch nur im Ansatz umgesetzt. Vielmehr pochen politische Zwangsjackenträger auch weiterhin auf eine haushaltsbezogene Gebührenerhebung, die nur einmal mehr den Zweck erfüllt, mündige Bürger an der Nase herumzuführen und zu verarschen.
Selbst auf dem [color=darkred]Internetportal der GEZ[/color] geht man davon aus, das nahezu 100% der Privathaushalte ein Radio zum Empfang bereitstellen. Die Konsequenz in Form einer einheitlichen Pauschale wird jedoch, mit Zustimmung der Politik, hieraus einfach nicht gezogen. Warum nicht, wenn es doch soviel einfacher, gesetzeskonformer und vor allem günstiger ist?
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein um festzustellen, das die Zeit für politisches Rückrad auch kurz vor der Bundestagswahl 2009 offenbar noch immer nicht gegeben ist. Spätestens jetzt sollte sich jeder mündige Bürger fragen, welche Interessen werden hier eigentlich bedient?
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