Microsoft ist mit seinem Widerspruch gegen die von der EU verhängte Rekordstrafe von knapp 900 Millionen Euro gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Höhe der Strafe zwar leicht reduziert, die Redmonder müssen aber dennoch zahlen.
Der EuGH senkte die Höhe der Strafe in seiner heutigen Entscheidung um 4,3 Prozent, der Softwarekonzern muss somit also "nur noch" 860 Millionen Euro an die Europäische Kommission bezahlen. Das Gericht wies alle von Microsoft angeführten Argumente gegen die wegen Wettbewerbsverzerrung verhängte Strafe zurück.
Microsoft erklärte zwar, dass man von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs enttäuscht sei, die Strafe aber bereits vor einigen Jahren beglichen habe. Das Unternehmen hatte versucht, unter Berufung auf Verfahrensfehler der Strafe doch noch zu entgehen.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Jahr 2004 eine Strafe in Höhe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt, weil das Unternehmen durch die Bündelung des Windows Media Player mit seinem Betriebssystem Windows den Wettbewerb behindert haben soll.
Außerdem wurde dem Konzern damals auferlegt, seinen Konkurrenten umfangreiche Dokumente zu diversen Technologien aus dem Server-Bereich zur Verfügung zu stellen, damit diese eine Interoperabilität ihrer Produkte sicherstellen können.
Später wurde Microsoft eine zweite Strafe in Höhe von 280,5 Millionen Euro auferlegt, weil der Softwarekonzern nach Meinung der EU die Auflagen aus dem ersten Wettbewerbsverfahren nicht ausreichend erfüllt hatte. Zuletzt stieg das Bußgeld im Jahr 2008 auf ganze 899 Millionen Euro, weil Microsoft ungerechtfertigt hohe Lizenzgebühren für die Bereitstellung seiner technischen Informationen verlangt haben soll und somit erneut die Auflagen der früheren Verfahren verletzte.
Die Reduzierung der Strafsumme auf 860 Millionen Euro ist darauf zurückzuführen, dass die Richter einen Brief der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 berücksichtigten, der Einschränkungen des Umfangs der für Open-Source-Entwickler zu Verfügung gestellten Interoperabilitäts-Dokumente akzeptierte.
Microsoft ist das einzige Unternehmen, das in der Geschichte der EU-Wettbewerbsrichtlinien jemals wegen Nichteinhaltung von Auflagen eine Strafe zahlen musste.
[url=http://winfuture.de/news,70542.html]WinFuture[/url]
Urteil kann hier (Englisch) nachgelesen werden.