Private Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das bestätigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, die am Dienstag veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "BGH: Artikelbeschreibung bei eBay-Verkäufen trotz "keine Gewähr" bindend"