In den AGB von WhatsApp sind Einschränkungen für Nutzer enthalten, die es bereits seit zwei Jahren gibt.
So ist unter Punkt 9 der Geschäftsbedingungen geregelt, dass Nutzer unter 16 Jahren die App nicht installieren dürfen.”If you are under 16 years of age, you are not permitted to use the WhatsApp Service.” – also, wer unter 16 Jahren ist, darf WhatsApp nicht nutzen.
Allerdings sind bislang keine Fälle bekannt, in denen die App zu junge Nutzer aktiv daran hindert, WhatsApp zu gebrauchen. Kinder und Jugendliche, die einen guten Anteil an den Gesamtnutzerzahlen ausmachen, werden somit geduldet.
Im Falle eines Rechtsstreits kann WhatsApp allerdings auf seine AGB verweisen.
Bei anderen Internet-Diensten dürfen sich jüngere Nutzer anmelden: Bei Facebook, Google & Co. können bereits 13-Jährige einen eigenen Account anlegen. Doch dürfen US-Unternehmen über das Netz keine Informationen über Kinder sammeln.
Übrigends:
Ein weiteres Verbot fällt beim genaueren Lesen der AGB von WhatsApp auf: Steht ein Land auf einer Embargo-Liste der US-Regierung, darf die App dort auch nicht genutzt werden. Dazu gehören aktuell Afghanistan, China, Weißrussland, Nord-Korea, Iran oder der Irak.
:hi: