wir führen in einem sehr kurzen zeitraum ein neues lohnsystem ein.
jetzt haben wir auf antrag 2 br-mitglieder für ein paar stunden pro tag in der anfangsphase freistellen wollem, 2-4 stunden je nach volumen! und haben dies dem ag schriftlich mitgeteilt und den vorgesetzten.
jetzt hatten wir am freitag ein gespräch und da sagte er mir, er lasse das rechtlich prüfen und er wolle eine aufstellung was wir machen uns.
jetzt habe ich mich mal hingesetzt und ihm nochmal was forumuliert.
soviel ich weiß muß ich nicht sagen welange ich wofür brauche, da ich das noch gar nicht abschätzen kann.
ich habe jetzt mal auf paragrafen gezielt, da er ja rechtliche schritte einleiten will, denke ich mal dass ich auch paragrafen zitieren kann. :motz:
Sie haben uns im Gespräch vom 19.04.2007 signalisiert, dass Sie mit der von uns geforderten stundenweisen Freistellungen zweier Betriebsrats-Mitglieder nicht einverstanden sind.
Wir berufen uns in dem Schreiben vom 12.04.2007 auf den § 37 Abs. 2 BetrVG,
um unser Mitbestimmungsrecht wahr zu nehmen, das wir laut § 87 Abs 1 Satz 10 bei der ERA-Einführung haben.
Sie möchten die neuen Entgeltgruppen zum 1.07.2007 einführen.
Auf Grund der neuen Arbeitsbewertungen (Arbeitsaufgaben und Bewertungen) ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, mit den Kolleginnen und Kollegen in persönlichen Kontakt zu treten.
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Wir haben im Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nach dem Volumen richtet und nur grob abschätzbar ist, da wir die neuen Beschreibungen noch nicht erhalten haben.
Da der Einführungstermin bereits in 2 Monaten ist, wir im Mai umziehen und außerdem die Monate Mai und Juni dazu nur xx und xx Arbeitstage haben, müssen mehrere Gespräche an einem Tag geführt werden.
Wir sind derzeit knappe 60 Mitarbeiter, die ÜT-Kolleginnen und Kollegen sind uns der Anzahl nach zurzeit nicht bekannt.
Sollten Sie uns bei dieser Einführung die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen verweigern, berufen wir uns auf den § 78 BetrVG, Behinderung der Betriebsratsarbeit.
Wir werden natürlich die betrieblichen Belange im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigen und weisen Sie nochmals darauf hin, dass wir nur eine faire Umsetzung des ERA-TVs möchten.