Gesetz zu allg. Gleichbehandlung

  • Hab das Grade bei uns in der Zeitung gelsen.

    Ich zitiere euch mal den Text aus Dem Stader Wochenblatt vom 15.September

    Zitat


    [size=36]Kassieren, ohne zu arbeiten[/size]
    Gesetz macht neue Masche möglich: Mann bewirbt sich auf Frauen-Jobs


    (tp) Hat sich da ein Arbeitsloser eine lukrative Einnahemquelle erschlossen? Ein jobsuchender Mann durchforstet möglicherweise gezielt Stelleninserate in der Zeitung nach einem Formulierungsfehler, wie er einen Bauunternehmen aus dem Landkreis Harburg unterlaufen ist. Die Firma suchte nach einer Telefonistin/empfangsdame und nicht explizit auch nach einem Telefonisten/Empfangsherren. Sie verstieß damit versehendlich gegen das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung, nach der niemand wegen seines Geschlechts einen Nachtel erleiden darf.
    Passiert der Formfehler bei Stellenanzeigen, darf ein Bewerber, der trotz passender Qualifikation abgewiesen wird, bis zu drei Gehälter als Entschädigung verlangen. Bei der Baufirma, die aus rund 200 überwiegend weiblichen Bewerbern eine Frau ausgewählt hat, ist inzwischen ein Brief des abgeschmetterten Bewerbers eingegangen. Eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung der Firma berichtet dem WOCHENBLATT, er wolle über eine Entschädigung in höhe von drei Monatsgehältern verhandeln und drohe, andernfalls einen anwalt einzuschalten.

    Offenbar derselbe Mann hatte in einem ähnlichen Fall bereits mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Stade Erfolg. EIn Industrie-Serviceunternehmen aus dem Kreis Stade, dem ein ähnlicher Lapsus unterlaufen war, zahlte nach einem Vergleich 1.700 Euro an den cleveren Taktiker

    Mag ja sein das das gesetz das hergibt, aber so ist das bestimmt nicht geplant gewesen und eien derartige ausnutzung finde ich voll zum kotzen. Da hat die Politik ja mal wieder nen großartiges Gesetz in die Welt gesetzt.

    :( :( :motz: :motz: :motz: :motz: :( :(

  • dieses gesetz ist schon lange da.
    man muss halt auf solche dinge achten, oder man ist unqualifiziert oder nicht auf dem Aktuellem Stand der dinge. Veröffentlichungen egal welcher art, sollten über den Tisch des Rechtsbeistandes laufen.

    das ist genauso wie mit den Abmahnungen.
    Hier achten die leute schon drauf, warum sollten die jetzt auch nicht bei solchen dingen achten???

    das ist halt das geschäftsleben, nicht aufgepasst schon hast du ins fettnäpchen getretten.

  • nunja, man kann es auch übertreiben.
    wenn wir frauen jedesmal klagen würden wenn das für frauen nicht drinsteht....oh mann.
    okay, er hat zeit, wenn er arbeitssuchend ist.....auf jeden fall ist das gesetz nicht zum abzocken gemacht.

  • das gesetzt ist ja für euch Frauen gemacht worden.

    sicherlich ist es nichtschön das einige das ausnutzen.
    es gibt immer einen schlüpfloch.

  • ja ich weiß.
    aber leider ist es trotz des gesetzes so, dass dagegen verstossen wird.
    wie zur zeit bei uns gegen das geltende arbeitszeitgesetz.
    und dann gibt es halt so kleute die sich einen spaß draus machen, solche schlupflöcher zu finden.
    nunja anwälte und gerichte müssen auch beschäftigt werden.

  • *grübel* ich bin gespannt, wenn der erste Mann gegen die Rentenversicherung klagt, weil er nicht schwanger werden kann - immerhin kann man nichts dafür, wenn frau abtreibt und mann dadurch kinderlos bleibt...

    Logisch ist meine Argumentation - oder? =)

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