Ne rechtliche Frage

  • Meine Eltern wohnen in einem Haus. Das wurde gekauft nachdem sie geheiratet haben. Nun kommt raus das nur mein Vater im Grundbuch steht.

    Was ist wenn die beiden sich scheiden lassen?? Bekommt meine ma was von dem haus ab?
    Bzw
    wenn meine Ma sich scheiden läßt gehört meinen Pa das haus allein?

    Wie ist das? Weiß das wer?

  • Ich glaube, das Recht hat dann dein Pa... wenn mich nicht alles irrt, jedoch der Eigentum im Haus, wird dann geteilt!

    Hoffe ich konnte helfen :)

  • Kommt drauf an wie lange ihr schon in dem Haus wohnt....
    Länger als 7 Jahre, dann hat deine Mutter auf alle Fälle anspruch am Haus - auch wenn sie nicht verheiratet wären..
    Aber da sie ja eh Eheleute sind und den Kaufvertrage beide gemeinsam abgeschlossen haben ist es im endeffekt fast egal wer im Grundbuch steht.
    Deine Mutter hat auf alle Fälle anspruch aufs Haus.

  • @Falaffel:

    Fast richtig ;)


    Wichtig für die Frage wem das Haus gehört, ist weder die Anzahl der Jahre noch wer im Grundbuch steht, sondern wann der Wert geschaffen wurde.

    Lässt sich nachweisen, dass - in diesem Fall - der Mann allein das Geld vor der Hochzeit hatte, gehört es ihm. Grund für diese Tatsache ist, dass es sich hierbei nicht um einem ehelichen Zugewinn handelt.

    Aber:
    In jedem Fall hat - in diesem Fall - die Frau den Anspruch auf eine angemessene Lebensführung. Da die Frau in der Regel das Sorgerecht erhält, entsprechend auch Unterhalt für das Kind.


    Im schlimmsten Fall endet es so:

    Ma & Pa kloppen sich um den Besitz, lassen sich scheiden, das Haus wird für einen Apfel und ein Ei zwangsversteigert und beide gehen mit dicken Schulden aus der Sache.Ma verklagt dann Pa dennoch auf Unterhalt, er sieht nicht ein, dass er dann noch arbeiten soll und so kriegen dann beide Hartz IV. Wegen der Schulden müssen dann beide Privatinsolvenz anmelden.

    Das ist das Worst-Case-Szenario...

  • Ich hab' auch so einen Fall im Bekanntenkreis.
    Der Kauf des Hauses ist wenige Jahre her und nur der Mann ist im Grundbuch eingetragen.
    Und die Frau sagte mir, daß sie damals zu blauäugig an die Sache hernagegangen sei. Und nun hat sie keinerlei Rechte.

    Allerdings, nicht jedes Haus ist nach kürzester Zeit abbezahlt. Also, wie's mit den Pflichten ausschaut, weiß ich leider nicht :sorry:

  • deswegen läßt man sich als frau mit ins grundbuch eintragen :D
    ich habe eine grundbuch anspruch abgetreten für meikne bestimmte summe an geld.
    das wurde dann beim anwalt schriftlich niedergelegt und fertig.
    abe soviel ich weiß, wenn man irgendwwelch beweise hat, dass man am haus mitbezhalt hat, dann ist es wurscht wer im grundbuch eingetragen ist.
    dann kann die frau ja beweisen dass sie auch bezahlt hat.

  • Also wenn die Ehe in der Zugewinngemeinschaft geschlossen wurde, dann ist das Grundbuch irrelevant.

    Er mag zwar das Haus haben, muß sie aber ausbezahlen ;)

  • Nun die sache ist nicht akut, Es kam nur neulich zwischen mir und meiner Schwester zur Sprache da mein paps es ablehnt meine ma mit ins Grundbuch auf zu nehmen.

    Ich dachte bisher auch das die sache durch die Zugewinngemeinschaft eh geregelt ist und meine ma nicht komplett ohne da stehen sollte für den fall der fälle.

    Danke für eure Antworten

  • Zitat

    Original von Bluesky
    Also wenn die Ehe in der Zugewinngemeinschaft geschlossen wurde, dann ist das Grundbuch irrelevant.

    Er mag zwar das Haus haben, muß sie aber ausbezahlen ;)


    genau :D :zwin:

  • § 1363 BGB

    Zitat

    (1) Die Ehegatten leben im Gütterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag anders vereinbahren.

    (2)Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgegliechen , wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

  • Dabei stellt sich die Frage als was steht er im Grundbuch?
    Ich z.b. stehe auch bei jemand als Gläubuiger im grundbuch.
    Das hieße dann wenn die sich scheiden lassen müste ich ausbezahlt werden.
    Anders ist es wenn der Opa als Eigentümer im Grundbuch steht.
    Dann gehört das Haus dem opa und weder Vater noch Mutter.
    Im Falle des Toedes des Opas würde das Haus an das älteste leibliche Kind gehen. Außer es ist Testamentisch anders geregelt.

  • Zitat

    Original von witznet
    § 1363 BGB


    Ich glaube, dass das so allein fehlinterpretierbar ist.
    Also Vermögen sieht der Gesetzgeber den finanziellen IST-Stand vor der Hochzeit sowie Erbschaften pp. an.
    Als Zugewinn zum Beispiel alles, was aus dem Gehalt der Ehepartner geschaffen wurde - also Darlehensrückzahlungen für das Haus.


    runaway:
    Nicht unbedingt.
    Beispiel:
    A hat einen A**** voll Schulden
    B ist reich wie nichts Gutes

    A & B heiraten, kaufen ein Haus - A steht im Grundbuch allein - das Geld kam aber von B.

    Bei Scheidung:
    Obwohl A allein im Grundbuch steht gehört das Haus B, weil es das Geld von B war - es seie denn es war eine Schenkung...

    Über sowas streiten sich regelmäßig Anwwälte vor Gericht...

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