Untermietzuschlag

  • Ich hoff mal wieder, dass das die richtige Rubrik ist ;)

    Folgendes. Seit März 2006 wohnt mein kleiner Bruder mit in meiner Wohnung. Ich habe ihn bei mir zur Untermiete einziehen lassen, mit genehmigung von meinem Vermieter.
    Seit September 2006 verlangt dieser einen Untermietzuschlag dafür, der sich auf erst 23,00Euro pro Monat belief und dann gesenkt wurde auf 15,00Euro pro Monat.

    Bis jetzt habe ich den Untermietzuschlag selbst bezahlt, finde das aber so nicht richtig. Ich denke, dass ich eigentlich das Recht haben sollte, diesen mir auferlegten Untermietzuschlag auf meinen Bruder umzuleiten und diesen von ihn zurückfordern sollte?!?

    ...oder wie seht ihr das?...

    Hmmm was ich fast vergessen hätte. Mein Mietvertrag mit meinem Hauptmieter wurde auf einem alten Mietformular ausgefüllt und bekräftigt. In diesem Formular gibt es die Klausel noch, dass der Vermieter berechtigt ist Untermietzuschlag zu verlangen für den Fall der Untervermietung. Ich habe gehört das es auf neueren Fomularen nach der Mietreform 2002, es diese Klausel garnicht mehr gibt! Normal ist diese auch unsinnig. Der Vermieter, vermietet durch meinen Untermieter ja nicht mehr Räumlichkeiten und die Quadratmeter der Wohnung sind ja auch nicht größer geworden. Kennt sich da jemand mit der Rechtlichen Lage aus?

  • wenn es im altem vertrag stand, muss es auch so sein,
    in den neuen steht es nicht drinn das man es nicht darf, also.

    es hängt davon ab wie du das mit deinem Bruder geregelt hast, schriftlich?
    wäre er bereit die 15 zu tragen?

  • ich weiß jetzt ned genau wie sich das verhält wenn sich plötzlich was ändert im recht was in einem alten vertrag anders drinsteht....
    also beim mietrecht.
    bist in einem verein, oder hast du rechtschutz für meitrecht?
    dann würde ich in dem verein mal nachfragen oder den anwalt mal befragen wie sich das überhaupt verhält.
    ich vergleich das ein bischen mit rente 67.
    in meinem alten arbeitsvetrag steh zb dass ich mit 65 ohne abschlag in renten gehen kann, weil damals das noch das rentenalter war.
    aber gelten tut das glaube ich nimmer, weil das ja hochgesetzt wurde.
    und so stell ich mir das in dem vertrag auch vor.
    die reform gilt denke ich, auch wenn das im vertrag drin steht.
    aber das weiß ich natürlich nicht genau, deshalb mein rat zum anwalt zu gehen oder zu einem mieterverein.

  • Nein das wäre er nicht. Trotz alledem hab ich wegen der ständigen Preiserhöhungen eine Mieterhöhung angesetzt in der ich ihn mindestens 7,50Euro für den Untermietzuschlag berechnen werde. Er hat den Bescheid noch nicht bekommen von mir. Ich lass mich echt Überraschen wie er darauf reagiert.

    Was die gültigkeit solcher Klauseln in alten Verträgen angeht hab ich allerdings im Buch "Wiso Mieten und Wohnen" gelesen, dass diese zum Teil mit dem neuen Mietgesetz vom Jahr 2002 ihre Gültigkeit verlieren auch wenn sie aufgeführt sind!

    Nein, in einem Mietverein bin ich nicht. Sollte ich noch einmal Ärger mit meinem Vermieter haben, werde ich auch zu einem Anwalt gehen. Ich war schon einmal bei einem Anwalt und habe ihm die Sachlage geschildert. Er sagte dass ich ihm alle Formulare zusenden soll. Er prüft dann die Verträge auf ihre Gültigkeit. Hab alles schon vorbereitet.

  • Das ist interessant Bluesky! Was genau beinhaltete die Renovierungsklausel genau? Denn was das angeht hab ich auch Zoff mit meinem Vermieter.

    Danke Atomino2001

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!