Ich hoff mal wieder, dass das die richtige Rubrik ist
Folgendes. Seit März 2006 wohnt mein kleiner Bruder mit in meiner Wohnung. Ich habe ihn bei mir zur Untermiete einziehen lassen, mit genehmigung von meinem Vermieter.
Seit September 2006 verlangt dieser einen Untermietzuschlag dafür, der sich auf erst 23,00Euro pro Monat belief und dann gesenkt wurde auf 15,00Euro pro Monat.
Bis jetzt habe ich den Untermietzuschlag selbst bezahlt, finde das aber so nicht richtig. Ich denke, dass ich eigentlich das Recht haben sollte, diesen mir auferlegten Untermietzuschlag auf meinen Bruder umzuleiten und diesen von ihn zurückfordern sollte?!?
...oder wie seht ihr das?...
Hmmm was ich fast vergessen hätte. Mein Mietvertrag mit meinem Hauptmieter wurde auf einem alten Mietformular ausgefüllt und bekräftigt. In diesem Formular gibt es die Klausel noch, dass der Vermieter berechtigt ist Untermietzuschlag zu verlangen für den Fall der Untervermietung. Ich habe gehört das es auf neueren Fomularen nach der Mietreform 2002, es diese Klausel garnicht mehr gibt! Normal ist diese auch unsinnig. Der Vermieter, vermietet durch meinen Untermieter ja nicht mehr Räumlichkeiten und die Quadratmeter der Wohnung sind ja auch nicht größer geworden. Kennt sich da jemand mit der Rechtlichen Lage aus?