ist aber nicht so. die haben genug zu tun, und gerade jetzt wo manche fehlen weil sie stunden abbauen.
autowaschen für den chef....
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Schwabenmaus -
4. Juli 2008 um 11:27
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also wenns n firmenwagen is, dann würd ich das auto jetzt aber auch nur putzen wenn ich es benutzt habe un es durch mich dreckig geworden ist..
ich mein,.. man muss ja nicht dem chef hinterher putze
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also Firmenwagen ist ein fahrzeug das auf die Firma zugelassen ist.
Egal wer dirn fährt.
so aus menschlicher sicht, finde ich das auch nicht ok.
wenn ich allerdings als chef oder im moment als vorgesetzter (auch wenn nur ein kleiner) andere dinge zu tun habe, dann geht mein kollege das auto putzen.(ist aber eher 1 mal in 1-2 monaten der fall). Unser Malerteam putzt selbts das auto. -
@witznet, euer auto nutzt ihr aber auch alle, richtig?
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er hat keine führerschein.
das auto fahren 2 personen ich und chef. -
also und dieses auto benutzt nur er, das ist SEIN auto.
dafür zahlt er ja auch, nehm ich an.
also den geldwerter vorteil.
wir haben nur eins dass von allen benutzt werden darf. -
weisst du schon was neues? :fluestern:
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nein.
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bin nämlich schon ganz gespannt was die dazu sagen
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Mal so ganz am Rande gefragt :ueberleg: :tip: :tip: Wer putzt denn mein Auto? All die Jahre, wie's Gewohnheitsrecht so ist, putz' ich das Auto, das ich auch fahre, selbst.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da für so übergeordnete "Fachkräfte" solche Sonderrechte geben sollte.
Würde mich also auch interessieren, wie es in diesem "Geschäfts"-Fall weitergeht.
Denk' dran, daß es da dieses Gewohnheitsrecht gibt. Wenn das schon längere Zeit so gemacht wurde, dann fällt das in einen andern Bereich rein. Duldung oder so heißt das. Und geht mit einer Akzeptanz einher.
Jedenfalls, vom menschlichen Standpunkt aus gesehen, kann Dein Chef die Kohle für die Waschbahn, den Staubsauger, den neuen Frischluftbaum :zwin: und sonstiges abdrücken......oder eben auch abrechnen :zwin: -
geohnheitsrecht gilt da nicht, wir sind ja erst ein jahr hier, und ich denk das kannst vergessen.
dieses recht steht nicht über dem recht im gesetz oder so, denk ich. -
ich habe ehrlich gesagt nicht alles durchgelesen und weiss daher nicht ob es schon zur Sprache kam. Ich denke es ist wesentlich entscheidend, ob es sich um ein Privatfahrzeug oder ein Dienstfahrzeug handelt. Nach meinem Kenntnisstand kann das Waschen eines betriebseigenen Fahrzeugs durchaus legitim sein, jedoch nicht das waschen des Privatwagens. Allerdings muss ich auch sagen: In meiner Ausbildung wäre ich manchmal froh gewesen, ich hätte Autos waschen dürfen anstatt ständig nur die Werkstatt auszufegen und den "Kruscht" der Gesellen weg räumen zu müssen.
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es ist ein geschäftsauto dass auch privat benutzt wird.
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