Strafzettel gerechtfertigt ???

  • Strafzettel gerechtfertigt 0

    1. ja, Gesetzt ist Gesetz (0) 0%
    2. nein, das ist nur Abzocke (0) 0%
    3. weiß nicht (0) 0%

    Hallo Leute,

    habe eben einen Straftzettel bekommen.

    Tatort: Vor meiner Haustüre
    Tathergang: Parke seit über 3 Jahren klassisch 60% Straße, 40% Gehweg.
    Grund: Straße ist eng, auf der gegnüberliegenden Seite sind Parkplätze vom kindergarten - und die Leute sind froh, wenn sie beim rückwärts rausfahren einen halben Meter mehr Spielraum haben.

    Frage:
    Ich muss nun 15€ zahlen - genauso viel wie enn ich mit 58 km/h innerorts erwischt werde. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung kann es gefährlich werden, könnte sogar Grund für einen ganz schlimmen Unfall sein.
    Aber die gleiche Strafe muss ich zahlen für eine Sache, bei der keine Gefahr entsteht, sonder sogar vielmehr eine Behinderung vermieden wird.

    Noch was: Für das Fehlen der Parkscheide beim Parken in der Innenstadt muss man nur 5€ Strafe zahlen.

    Geht´s noch ????!!!!???

    Hier fehlt die Verhältnismäßigkeit.
    Es geht hier nur um die Einhaltung eines unsinnigen Gesetzes!!!
    Abzocke nennt man sowas auch.

    Ich weiß, dass man zwar nicht so parken soll, aber ich weiß auch, dass es unsinnig ist, das Auto komplett auf die Straße zu stellen. Meine Mutter hat mal mit einer Polizistin gesprochen und die hat auch gesagt, dass es unsinnig ist, Strafzettel zu verteilen, aber Gesetzt ist Gesetz und muss befolgt werden.

    Ich halte mich trotzdem an den Sinn und nicht an den Unsinn. Werde die Straße nicht bezahlen, und werde es drauf ankommen lassen. Mir egal wie es endet, mir ist jetzt alles egal, ich bin da total stur. Die müssen mich schon vor Gericht bringen und mich in Handschellen abführen, hehe.
    Werde euch erzählen wie es weiter geht.

    Und die Nachbarn parken auch so, zumindest alles ohne Garage oder Hof.
    Aber muss ich mir in Deutschland jeden Sch.eiß gefallen lassen?
    Hat die Polizei nichts besseres zu tun als sinnlose Strafzettel zu verteilen. Sollen sie mal mehr Bundesstraße überwachen. Wurde neulich im Überholverbot in meinen Sicherheitsabstand hinein überholt. Dann wurde ich bei Temo 80 (das war auch das Limit) mit 100 überholt.
    Sowas bekommt die Polizei aber nicht mit und dabei entstehen Gefahrensituationen, aber für sowas Lächerliches muss man blechen.

    Armes Deutschland.... :motzen:

  • es geht wohl darum das der Gehweg frei bleibt. wenn es nicht durch schilder untersagt ist, muss man glaube ich 1 meter freihalten, bzg. gehbehinderte, kinderwagen, rollstuhlfahrer.

  • jo, falls ev. einer aufs auto draufläuft oder drauffährt.
    ist zwar ne schmerzhafte erfahrung, aber ich denk, gesetz ist gesetz.
    wo hört man auf wenn man zu lockern beginnt.....
    dann müßtest einfach weiter weg parken....klar ist das dann doof.
    aber wenns jeder machen würde, dann hätten zb rollstuhlfahrer wirklich ein problem,
    oder kinder und fußgänger beschädigen beim vorbeilaufen das fahrzeug.

  • also das Fahrzeug kann man auch so beschädigen. Die Gefahr, dass einer rückwärts von den Parkplätzen drauffährt ist da größer.

    Eine Behinderung gibt's da nicht. Dafür ist der Gehweg einfach immernoch breit genug. Selbst mit einem Stapler würde man locker vorbeikommen. Jedenfalls ist das klare Abzocke. Hab schon schmalere Gehwege gesehen wo man draufparken durfte und hier wo es breiter ist nicht.
    Einfach unlogisch. So sind die meisten deutschen Gesetze.

    Zitat

    Original von witznet
    wenn es nicht durch schilder untersagt ist, muss man glaube ich 1 meter freihalten.

    nein, bei uns sind keine Schilder. 1 Meter ist da locker noch. sogar mehr.

  • Ich gebe Dir recht! Verhältnismäßig ist das wirklich nicht mehr.

    Allerdings rechnet Deine Gemeinde mit solchen Einnahmen. Die sind bei denen im Haushalt schon feste eingeplant.
    Bist Du sicher das der Strafzettel von der Polizei und nicht etwa vom Ordnungsamt ausgestellt wurde.
    Normalerweise macht das nämlich das Ordnungsamt.

  • Verhältnissmäßigkeit hin oder her, ein Auto gehört auf die Straße und nicht auf den Fußweg...

  • für mich gibt's zwei fragen:

    nummer eins:
    kommt jemand mit kinderwagen oder rollstruhl am auto vorbei und
    nummer zwei:
    kommt ein rettungswagen oder ein bus / lkw am auto vorbei.

    wenn beides passt, kann von mir aus jeder so parken, wie er mag.

  • Meine Schwester hat auch mal bekommen, stand aufm Gehsteig, sonntags um halb 5 abends ... neben dem auto 2 m platz für fußgänger.. keine gefahr für niemanden und hat nen strafzettel kassiert...

    ich bin der meinung: solange es nicht ausdrücklich verboten wird, darf man da Parken...

    manchmal ist deutschland schon arm...

    aber ralf: zahl die Strafe und gut ist.
    stellst dich dagegen, kriegst du mahngebühren etc draufgebrummt - und dann wirds richtig teuer und du gewinnst gar nichts.
    haben wir auch schon alles durch.

    lass es.

  • Waffelchen, es IST ausdrücklich verboten. Wieso extra Schilder aufstellen, wenn es in der StVO schon geregelt ist?

  • Ist es da geregelt??? Wahrscheinlich. Hab ich mir nie durchgelesen.
    Ich orientier mich jedenfalls nach den Schildern ^^

  • Okay, ich mich eigentlich auch... weiß das eigentlich auch nur durch Zufall, weil ich in nem andren Board das Thema mal gelesen hatte... ist zwar etwas her, aber ich kann mich noch ganz grob daran erinnern.

    Und zur Not hilft Google da bestimmt einmal mehr weiter *lach*

  • Angmar - ich verstehe deine Verärgerung - aber sieh es so:

    Du zahlst nicht - es geht um 15 Euro - dann wird ein Bußgeldverfahren erörrnet, da du die Ordnugnswidrigkeit nicht bezahlt hast. Allein aus diesem Grudn kommen dann 23,50 Euro an "Gebühren und Auslagen" hinzu (Jetzt sind es 38,50 Euro).

    Zahlst du auch nun nicht, kommt es zur Zwangsvollstreckung (Gebühren nach §-Jungel) und du stehst im "Schuldnerverzeichnis". Die Kosten für diesen Spaß kenne ich nicht - aber ich weiß, dass du drei Jahre lang negativ bei der Schufa vermerkt bist, wenn du da erstmal drin stehst.

    Also Angmar - der Sch**ß ist es nicht wert - zahl einfach - park in Zukunft anders und denk dir deinen Teil.

  • Ich vermute auch mal ganz stark, daß es irgendwo in Gesetzestexten steht.

    Ebenso vermute ich, daß es irgendwo in Gesetzestexten steht, daß die ausführenden Strafzettelschreiber/innen (sind Politessen eigentlich Beamte?) das mitdenken zu unterlassen haben... :kaputtlachen:

    Aber generell würde ich auch raten das Ding zu bezahlen.

    Vielleicht gibt´s ja irgendwann mal eine Splitterpartei, die mit sowas aufräumen möchte...

  • lass dir nix gefallen

    ich hab jetzt erst eine von der flugsicherung kennen gelernt (ein ziemlich hohes Tier). die hat mir mal genau erklärt, was gesetze sind und was nicht. eine politesse z.B. ist keine polizistin. also keine "hilfskraft des staatsanwaltes" wie die polizei eigentlich offiziell heißt.

    beispiel. wenn du beim ladendiebstahl erwischt wirst, darf dich noch nicht einmal die polizei festhalten. in dem augenblick wo deinen ausweis zückst, sich der polizist deinen namen merkt, kannst du frei rausmaschieren. und du must (wenn die polizei noch nicht da ist) noch nicht mal da bleiben, bis die polizei kommt.

    frag doch die politesse ruhig mal, welches gesetz denn nun genau unter welchen umständen übertreten wurde. sie kann es dir wahrscheinlich nicht mal genau sagen. wenn es also wirklich unklar ist und der sinn des ganzen nur schwer verständlch ist (auch für andere) würde ich es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Nicht umsonst werden zum 1. Januar 4 deutsche Verkehrsschilder komplett aus dem Gesetz entfernt und deutschlandweit abgebaut (u.a. Steinschlag und Uferböschung). Das dt. Verkehrsrecht ist so unsinnig und kompliziert, dass du dich im Zweifel durchaus quer stellen kannst !

    Anderes Beispiel: Kein Polizist darf dir in Deutschland Handschellen anlegen - es sei denn s besteht massive Fluchtgefahr. Noch nicht mal wenn Du verhaftet wirst !!!! Das wissen aber viele gar nicht.
    Auf Flughäfen dürfen Polizisten (auch Bundespolizei) im Sicherheitsbereich noch nicht mal Handschellen dabei haben.

    Ihr seht - vieles was getan wird, hat gar keine gesetzlich Grundlage ... doch wo kein Kläger, da kein Richter. Ruhig öfter mal nachfragen, bevor man sich von der Polizei alles gefallen lässt. Die haben weniger Rechte als man glaubt als "Hilfskräfte des Staatsanwalts" !

  • Angmar, ob jetzt Recht oder Unrecht......
    wer recht hat, und wie Recht gesprochen wird, da liegen oft Welten dazwischen :wandhauen:
    Wenn ich mir aber die Kostensituation anschaue, die Bluesky hier aufgezeigt hat, dann würd' ich mich in diesem Fall meinem Geldbeutel näher fühlen :zwinkern:

  • Naja, also bis jetzt ist nocht nichts weiter passiert.

    Und ich kann die Strafe ja auch nicht zahlen, diesen Wisch hab ich vernichtet.War eh schon total am Ende vom Regen. Ich hab den Zettel erst nach 5 Tagen gefunden, da ich das Auto einige Tage nicht brauchte.

    Ich bin nicht blöd im Kopf, wenn ich jemanden mit meiner Parkerei behindert hätte, hätte ich nie so geparkt. Ich weiß halt aus Erfahrung, dass es gut ist, wenn man von den Parkplätzen gegenüber rückwärts rauskommt, etwas mehr Platz hat.

    Trotzdem frag ich diese Bullen bei Gelegenheit warum das gleich so teuer ist. Ich schwörs, das ist reine Abzocke, man kommt sogar mit nem Galbelstpler, Rollstuhl sowieso und was es sonst noch so gibt, auf dem Gehweg vorbei.
    Paar Straßen weiter wo die Gehwege weniger breit sind, darf man komischerweise so parken, aber da wo´s breiter ist nicht. Total unlogisch.

    So oder so, werd auf den nächsten Wisch warten.

    Aber Zwangsvollstreckung wegen nicht mal 40€ ???
    ist ja noch lächerlicher. Die sollen man wenigstens das Gesetz angeben, gegen welches man verstoßen hat.
    Da stand nur angekreuzt:
    Wegen Parken - 15€

    ich könnte ja auch doof sein und es nicht verstehen.
    Nein, die Polizei wird noch von mir hören und umgekehrt die Polizei meldet sich bald bei mir. Und dann wird klar Tisch gemacht.

  • Halloooo!!!

    Du kämpfst nicht gegen die Polizei, sondern gegen Deine Gemeinde. Die profitiert von Deinem Strafzettel. Die Polizei handelt doch nur im Auftrag Deiner Stadt. Wenn es im Bußgeldkatalog so steht kann die Polizei auch nichts dafür. Musst Du Dich an die wenden, die den Bußgeldkatalog bestimmen und festsetzen. Ich persönlich finde da auch so einiges nicht verhältnismäßig.

    Die werden sich auch wieder melden. Wenn Du dem Staat Geld schuldest, vergisst der das nicht. Bezahl die 15 Euro und gut ist`s damit. Machst es sonst nur schlimmer.

    Ich hatte schon bei mir auf der Arbeit Leute, die wegen Schwarzfahrens zur Festnahme ausgeschrieben waren. Nur weil sie das jahrelang verschludert haben. Die hatten dann letztendlich die Wahl zwischen Zaster zahlen oder Knast. Das wurde dann richtig teuer.

    Übrigens!

    Ich arbeite im Sicherheitsbereich und trage Handschellen, einen Teleskopschlagstock, habe ein Reizstoffsprühgerät dabei, eine Pistole P6 und dazu 16 Argumente. Wenn ich jemanden beim Ladendiebstahl erwische auf frischer Tat und der mir dann freundlicherweise auch seinen Personalausweis zeigt, lasse ich den bestimmt nich nach Hause gehen. Ist wohl ein bißchen naiv das Ganze.

  • schon mal was von freiheitsberaubung gehört? ein ladendetektiv darf dich noch nicht mal ansprechen, solange du noch auf dem gelände bist. denn der diebstahl ist rechtlich erst begangen, wenn du das gelände verlässt (hab selber schon als dek. gearbeitet). und in dem augenblick wo du angibst, das zahlen vergessen zu haben und die bereitschaft zum zahlen gibst, können die dir nichts mehr tun. das problem ist nur, dass die meisten sich a) nicht auskennen über ihre rechte und b) angst bekommen und klein beigeben. einfach zahlen und gut ist? die gehen davon aus, dass es die meisten so machen und deshalb machen die sowas. wenn "alle" erst mal die rechtslage prüfen würden, bevor sie zahlen, würden weit weniger strafzettel verteilt, weil viele sich dann in luft auflösen würden.

    zum thema sicherheitsbereich. nach der mir zugespielten infos darf ausschließlich die bundespolizei handschellen mittragen und diese nur bei fluchtgefahr anwenden.

    zum thema schlagstock. hier greift das gesetz der verhältnismäßigkeit. wenn du zb. auf der straße von einer "zierlichen frauenperson angegriffen wirst (übertreibung macht anschaulich), dann darfst du dich nicht mit einem knüppel verteidigen, weil dann die verhältnismäßigkeit nicht mehr stimmt. wenn du aber von einem "bodybuilder" angegriffen wirst, darst du dich sogar mit einem radkreuz zur wehr setzen, damit es noch als verdeidigung durchgeht. nimmst du das radkreuz gegen die schmächtige dame, dann gilt es nicht mehr als verteidigung, sondern als angriff, weil die verhältnismäßigkeit nicht mehr stimmt.

    schlagstock ok. doch wenn du als polizist angegriffen wirst, muß (um den schlagstock anwenden zu dürfen) wiederum die verhältnismäßigkeit stimmen. du kannst also nicht sagen: der hat mich mit einem taschenmesser angegriffen, darum habe ich zum schlagstock gegriffen. vieles ist laut gesetz erlaubt, doch es gibt tausend gesetze, die es wiederum einschränken oder die gefahr bringen, dass du dich selbst schuldig machst. nicht wenige polizisten sind hier schon böse in die falle geraten, wenn sie bei einsätzen "ihre macht mißbraucht" haben.

    nochma zur erinnerung: polizist im gesetz = hilfskraft des staatsanwaltes. nicht mehr und nicht weniger. eine im dienst befindliche Sicherheitskraft im Pax (spezielle Personalkontrolle im Sicherheitsbereich des Flughafens) hat zum beispiel mehr befugnisse (sprich sonderrechte) wie ein in dienstkleidung befindlicher aber nicht im einsatz befindlicher polizist (einsatz bedeutet spezieller auftrag mit sonderrechten wie z.b. wenn blaulicht und oder martinshorn eingeschlatet sind). es ist einfach zu sagen, ich bin polizist, ich darf das. doch so einfach ist das leider nicht.

    und politessen z.B. sind noch nicht mal im beamtenstatus. genausowenig wie zivil beauftragte radarüberwacher (wofür du dich ja als 0/8/15 - bürger bewerben kannst). die dürfen vielleicht bildchen machen, aber das wars dann auch schon.

  • also ich würde es bezahlen und gut ist....
    ich bin auch schon geblitzt worden und fand es unfair, so wie die Verhältnisse waren (z.B. war ich nur die erste von einer Reihe von Autos, die alle zu schnell waren und mich haben sie bekommen, oder ich hab gerade jemanden überholt, der die ganze Zeit vor mir her geschlichen ist und das nicht mit der vorgegebenen Geschwindigkeit)

    Aber ich hab es einfach bezahlt weil ich ja zu schnell war und egal aus welchem Grund auch immer ich zu schnell gefahren bin.

    ... und versetzt Euch mal in die Lage der Politesse, es ist auch nur Ihr Job und sie muß sich den ganzen Tag Gemecker anhören von Leuten, die alle meinen, sie seien unfair behandelt worden... das macht doch auch keinen Spaß und einer muß den Job ja machen, sonst parken alle, wie sie wollen und das passt dann auch keinem

  • Also, nochmal von vorn: Die Polizisten, Politessen, Radarüberwacher etc machen in Deutschland nicht die Gesetze. In der Schule haben wir gelernt, das es eine Drei-Gewaltenteilung in Deutschland gibt.

    Fazit daraus, dieser o.g Personenkreis ist die exikutive Gewalt sprich, ausführende Gewalt.

    Folgt daraus, egal ob Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, von der Gemeinde dazu angestellt Knöllchen zu kassieren usw. Dieser Personenkreis bezieht seine Zuständigkeit allein aus dem Gesetz. Nicht mehr oder weniger. Das Gesetz machen andere. Die Handschellen und Schlagstöcke lassen wir jetzt mal am Gürtel. Hier geht es doch ums Parken. Ich bin kein Verkehrspolizist, aber Verhaltensvorschriften wie wann und wo zu Parken ist, stehen bestimmt im Straßenverkehrsgesetz und in der dazugehörigen Verordnung. Daher besteht hier auch die gesetzliche Legitimation eine Bußgeld zu erheben. Mir persönlich gefällt das in manchem auch nicht und ein Heiliger bin ich auch nicht. Musste den Führerschein auch schon abgeben.

    Bringt auch nichts den Strefzettel zu zerknüllen, das Geld bekommen die ganz sicher von Dir. Also bezahl die 15 Euro und gut isses. Das ist den ganzen Stress nicht wert.

    Eine Sache noch zum Schluss:
    Pax ist übrigens eine Abkürzung für Passagier.
    Eine Sicherheitskraft am Flughafen rekrutiert aus einer Privat-Sicherheitsfirma, am Flughafen Düsseldorf die Firma Kötter. Dort werden die sogenannten Sicherheitskräfte ( Kann jeder werden ) in einem fünfwöchigem Lehrgang angelernt mit anschließender Prüfung. Anschließend erfolgt die Verwendung am Flughafen im Rahmen einer Beleihung durch die Bundespolizei. Die Tätigkeit dieser Leute umfasst, absonden der Passagiere, überwachen des Gepäcks, mittels Monitor und Röntgenschleuse, mannuelle Nachkontrolle des Gepäcks. Bei elektronischen Geräten auch eine Egis-Überprüfung nach Sprengstoffen. Bei strittigen Gepäckstücken ist der deinsthabende Beamte der Bundespolizei vor Ort zu fragen. Bedienstete der Firma Kötter und auch Angestellte der Bundespolizei sind gegenüber dem Beamten nicht weisungsbefugt. Sehr wohl führt der diensthabende Beamte eine Dienstaufsicht und hat in der Kontrollstelle die Entscheidungsgewalt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!