Morpheus (Filesharing-Client)
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Siehe Morpheus (Begriffsklärung) um andere Bedeutungen von Morpheus zu erhalten.Morpheus ist der Name eines Tauschbörsen Clients für Microsoft Windows, der vom Unternehmen StreamCast (ehemals MusicCity) betrieben wird und ursprünglich auf die OpenNap Peer-to-Peer (P2P) Platform aufsetzte.
Auf Morpheus.com (Morpheus.com) befindet sich ein webbasiertes Suchinterface, wie es auch Audiogalaxy hatte, jedoch lässt sich bei Morpheus nach allen Medientypen und nicht nur nach MP3s suchen. Morpheus wechselte 2001 vom OpenNap Protokoll zu FastTrack. Am 26. Februar 2002, hörten plötzlich alle Morpheus-Clients auf zu funktionieren, als das FastTrack Protokoll durch StreamCast aktualisiert wurde und alle Benutzer von Morpheus wurden auf einen Schlag aus dem Netzwerk ausgesperrt. Wie sich herausstellte geschah dies aufgrund unbezahlter Rechnungen seitens StreamCast an die Besitzer von FastTrack. Am 2. März 2003 wurde eine neue, weniger stabile Version des Morpheus Clients veröffentlicht, der nun auf das Gnutella Netzwerk aufsetzte und den Netzwerkkern von Gnucleus übernommen hatte. Nach einigen Auseinandersetzungen mit der GPL unter der Gnucleus veröffentlicht wurde, wechselte Morpheus zu einem sehr veralteten Jtella Kern. Als die Steitigkeiten beigelegt wurden, wechselte Morpheus zurück zum Gnucleus Kern. Seitdem wurde der Netzwerkkern immer wieder aktualisiert und unterstützt nun neben Gnutella2 auch 'NEOnet', Plugins für MLDonkey (die Zugriff auf eDonkey2000, Overnet, und FastTrack bieten) und seit neuestem auch Unterstützung für Bittorrent.
Im April 2003 entschied ein Bundesgericht in Los Angeles gegen die Klagen der RIAA und MPAA, dass die Tauschbörsensoftware von Grokster und StreamCast (Vertreiber der Morpheus P2P Software) nicht illegal sei. Am 20. August 2003 wurde gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Am 17. August 2004 fällte der Ninth Circuit Court of Appeals eine Teilentscheidung, die nun die Frage stellte, ob ein Hersteller von Tauschbörsensoftware für Copyright-Verstösse der Endanwender geradestehen müsse. Das Gericht entschied zugungsten Grokster und StreamCast, die nicht für unrechtmäßige Handlungen ihrer Endanwender verantwortlich gemacht werden können.
Im Dezember 2004 stimmte der United States Supreme Court (oberstes Gericht) einer Anhörung zu. Die mündliche Anhörung wurde auf den 29. März 2005 festgesetzt. Eine endgültige Entscheidung wird Juli 2005 erwartet.
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Weblinks
- [DLMURL="http://www.eff.org/IP/P2P/MGM_v_Grokster/"]MGM gegen Grokster[/DLMURL] (Bearbeiten) (englisch)
- MGM gegen Grokster - Protokoll (http://www.groklaw.net/article.php?story=20040823002045984)(englisch)