Wer häufig mit der Deutschen Bahn fährt kennt sicherlich die Möglichkeit Tickets auch Online über kaufen zu können. Nachteil war bis jetzt allerdings, dass dieses Ticket zusätzlich ausgedruckt werden musste, um es beim Zugbegleiter vorzeigen zu können.
Was noch die Wenigsten wissen, dass hat sich jetzt geändert. Selbst die Zugbegleiter scheinen das teilweise noch nicht mitbekommen zu haben. Das bedeutet dann wohl auch, dass man das teilweise im Zug mit den Zugbegleitern ausdiskutieren muss.
Bei den Online-Tickets ist der Ausdruck unnötig und das schon seit Ende 2013. Die Bahn hat das aber nicht groß nach außen kommuniziert. Die Bahn rät aktuell auch noch dazu trotzdem das Ticket in ausgedruckter Form mitzunehmen. Denn wenn das Smartphone aus irgendeinen Grund (z.B. Akku leer) nicht mehr funktioniert, kann man nicht mehr nachweisen, dass man das Ticket gekauft hat.
Sollte es zu Diskussionen mit dem Zugbegleiter kommen, sollte man Ihn darauf hinweisen, wo das in den Beförderungsbedingungen der DB steht.
In den aktualisierten [DLMURL="http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_179093_22_12_2014_befoerderungsbedingungen.pdf"]Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG[/DLMURL] vom Dezember 2014 findet sich unter dem Abschnitt Bedingungen:
"Im OT-Verfahren werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Barcode verschlüsselt und sind auf dem PC-Ausdruck des PDF-Dokuments enthalten. Bei der Kontrolle werden die ID-Karten-Nummer und der Barcode in ein Kontrollgerät eingelesen, welches den Barcode entschlüsselt und die Fahrkarten-Daten anzeigt. Die ID-Karte „Personalausweis“ oder „ausländische Identitätskarte“ ist zur visuellen Kontrolle auszuhändigen. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten Ticket verglichen wird.Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen."
Nach dem Kauf des Online-Tickets über erhält der Käufer eine Email mit Bestätigung, welche auf dem Smartphone oder Tablet vorgezeigt werden muss. Der Zugbegleiter scannt den QR-Code dann direkt vom Bildschirm ab.
Gruß
euer Soulfly999
[size=12]Quelle: haz | [DLMURL="http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_179093_22_12_2014_befoerderungsbedingungen.pdf"]Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG[/DLMURL][/SIZE]