Zunächst ist dies leider keine Entwarnung. Der bayrische "Bundestrojaner" ist weiterhin rechtens.....
Er darf nur nicht in regelmäßigen Abständen einen Screenshot vom Broser versenden. In dem verhandelte Fall war eine Überwachung der Telekommunikation erlaubt, aber darunter gehört nicht das Browsen. Auch die Verwendung einen Online-Email-Programms fällt nicht darunter, weil die "Telekommunikation" erst beginnt, wenn die "Senden-Taste" gedrückt wurde. Bis dahin kann der eingetippte Text noch geändert werden......
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Hat jemand eigendlich irgendwelche Informationen darüber, ob Virenscanner oder andere Software diesen Trojaner erkennen
und wie dieser installiert wird?
aby