Handy Schutz vor Abofallen durch Drittanbietersperre

  • Ein gutes Mittel gegen die übliche Abzocke im Mobilen Web ist die Drittanbietersperre. Einige Mobile Anbieter stellen die nötige Einstellung kostenfrei ein. Ich habe die Sperre heute bei T-Home zu meinen Iphone Vertrag auch eingerichtet.


    Zitat

    Drittanbieter Sperre für das Handy: Wer mit seinem Smartphone oder Handy im Internet surft, gerät oft in gut versteckte Abofallen sogenannter Drittanbieter und wer einen Monat später seine Handyrechnung erhält, ist nicht selten darüber verärgert, vollkommen überteuerte und nicht selten nutzlose Dienste bezahlen zu müssen.

    Eine Drittanbietersperre hilft hier sofort und wer über seinen Mobilfunkanbieter die Berechnung von Mehrwertdiensten aller Drittanbieter sperrt, ist ab sofort auf der sicheren Seite und somit auch vor teuren Berechnungen fremder Anbieter sicher, wobei gegenwärtig leider immer noch nicht alle Mobilfunkbetreiber ihre Kunden auf die Möglichkeit der Drittanbietersperre hinweisen, wenn ein ungewollter Mehrwertdienst auf der Handyrechnung erscheint.
    Drittanbieter sperren als wirksamer Schutz vor Abzocke über das Smartphone.


    Quelle: http://www.tutsi.de/drittanbieters…i-blog-aktuell/

    Echt gute Webseite. Mit Anleitungen und Formularen.
    Vodafone Drittanbietersperre einrichten:
    T-Mobile Drittanbietersperre einrichten:
    O2 Drittanbietersperre einrichten:


    Bitte beachten nur mit einer schriftlichen Bestätigung per Mail ist man auf der sicheren Seite. Diese Mail kann man über die Hotline ordern. So ist man für alle späteren Pannen selbst beim Anbieter abgesichert.

    Beispiel. T-Mobile Free Hotline Telekom Mobilfunk-Kurzwahl 2202 (nur für Kunden T-Mobile)

    [cell class=spoiler]Rufnummer ##########

    Sehr geehrter Herr Demo123,

    gern kommen wir Ihrem Wunsch nach, Ihren Mobilfunk-Anschluss für SMS- und Sonderdienste von fremden Anbietern zu sperren.

    Wie von Ihnen angegeben können Sie ab dem 10.01.2012 nur noch Dienste der Telekom abrufen.

    Sonderrufnummern - wie 118 oder 0137 - sind von der Sperre nicht betroffen, diese können Sie auch weiterhin anrufen.

    Wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Vertrag haben, rufen Sie uns einfach mit Ihrem Handy unter der oben genannten Kurzwahl an. Wir sind jederzeit gern für Sie da: 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr - freundlich und kompetent.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Kundenservice


    Noch ein Hinweis, falls Sie auf diese E-Mail antworten: Bitte ergänzen Sie dann den vollständigen Namen und zusätzlich entweder die Kundennummer, das Kundenkonto oder die Kartennummer.
    Wir haben diese absichtlich nicht eingefügt, da Ihre Daten während des E-Mail Versands nicht geschützt sind. Falls Sie vor diesem Hintergrund die Kundendaten in der E-Mail nicht ergänzen möchten, können Sie sich auch gern - mit den vollständigen Kundendaten - auf einem anderem Weg an uns wenden.
    [/cell]

  • [color=#FF000C]Neues Gesetz zur Drittanbietersperre[/color]


    [cell class=spoiler][color=#FF0000]Gratis-Apps finanzieren sich meist durch Fremdwerbung, doch es gibt immer mehr unseriöse Anbieter, welche dieses an sich legitime und im Prinzip auch sinnvolle Geschäftsmodell missbrauchen. Tippt nämlich ein Nutzer aus Versehen oder Neugierde auf ein Werbebanner solcher Abzocker, handelt er sich einen Abovertrag ein, dem er unwissentlich zustimmt und somit ungewollt abschließt. Die Anbieter schicken keine eigenen Rechnungen, mittels derer man sein Missgeschick rasch erkennen könnte, sondern holen sich ihr Geld über den Mobilfunkanbieter, der wiederum im Rahmen der Handyrechnung abkassiert und die Verantwortung auf den Drittanbieter schiebt. Die Zahlungen bleiben daher oft lange Zeit unbemerkt, da fast niemand seine Telefonabrechnung ständig im Detail überprüft.
    Doch mittlerweile hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, beim Mobilfunkbetreiber eine Drittanbietersperre einzufordern, durch welche man vor unberechtigten Forderungen durch die App-Abzocker geschützt ist.
    Mit dem 10.5.2012 ist im Bereich Kundenschutz eine Änderung des TKG (Telekommunikationsgesetzes) in Kraft getreten, auf Grund welcher laut § 45d Abs. 3 TKG der jeweilige Netzbetreiber der Aufforderung des Verbrauchers, eine Drittanbietersperre einzurichten, unentgeltlich für den Nutzer nachzukommen hat. Das bedeutet genauer gesagt, dass bei diesem Verfahren die mobile Bezahlfunktion (WAP-Billing), die Handybesitzer oft unwissentlich nutzen, unterbunden wird. Einziger Nachteil: Es werden dabei auch seriöse Anbieter, welche diese Bezahlungsmethode nutzen, gesperrt.[/color][/cell]

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