EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke im Pass sind zulässig

  • Fingerabdrücke auf dem Reisepass für zulässig befunden !

    Der EuGH hat die Speicherung von digitalen Fingerabdrücken auf dem Reisepass für zulässig befunden. In Österreich werden bereits seit 2009 Fingerabdrücke am Pass gespeichert.
    Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die gängige Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Auf diese Weise könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden.
    Gutachten bestätigt
    Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Seit November 2007 werden auf neuen deutschen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert - ein digitales Porträtfoto ist schon länger Pflicht.
    Dass die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf Reisepässen nach EU-Recht zulässig ist, hätte bereits Mitte Juni ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) vertreten. Im europäischen Recht gebe es keine Regeln, die der Speicherung biometrischer Daten auf Pässen widerspreche, schrieb er am Donnerstag in einem Prozess am EuGH.
    [quelle]http://futurezone.at/netzpolitik/eu…ssig/31.391.851[/quelle]

    :hi:

  • Ist für mich eigentlich nichts Neues. In sehr alten Zeiten hatten wir in West Berlin einen behelfsmäßigen Ausweis mit einem Fingerabdruck drin.

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