So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr
ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine
seine Steuerklärung gefertigt. In dieser
hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro
angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein
Fehler auffiel, informierte er prompt die
Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen
Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte
die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1
Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld
errechnete das Finanzamt auf mehr als 200
Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt
an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren
"Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende
Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner
seine EC-Karte vom Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank wies den Rentner
darauf hin, dass das Finanzamt eine
Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen
habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem
Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein
Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde
abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich
sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt
bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine
Kosten, die er abhängig vom Streitwert
errechnete. Der Streitwert (mehr als 200
Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5
Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte
sich, den Betrag auszuzahlen. Der
Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und
gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und
2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles
richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens
der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf
einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner
sind seitdem gute Freunde.