autowaschen für den chef....

  • Es geht um ein Thema „Autowaschen für den Chef“ (Geschäftsführer).

    Unser Lagerverantwortliche hat dem Chef wohl versprochen, dass sein Auto gewaschen wird (wir haben einen Dampfstrahler)
    Und die Felgen geputzt werden.
    Damit hat er einen Mitarbeiter beauftragt, der das dann abgelehnt hat.
    Bzw. der hatte ihm gesagt, er sei bereit das Auto gerne in eine Waschanlage zu bringen aber „von Hand“ macht er das nicht mal bei seinem Auto und erst Recht nicht an dem vom Chef.

    Dann hat der Lagerverantwortliche ihm Arbeitsverweigerung vorgeworfen und mit Konsequenzen gedroht.
    Was genau hat er nicht gesagt.
    Und hat wohl einen anderen Kollegen damit beauftragt.

    Im Arbeitsvertrag steh ja zwar drin, dass man mit anderen Arbeiten, die der Fähigkeit entsprechen, beauftragt werden kann,
    aber darunter fällt Autowaschen nicht oder?

    jetzt erfahre ich gerade dass das wohl jede woche so sei......

    der hammer, gerade der hat doch genug kohle das machen zu lassen.

  • solche dinge macht ja mein chef auch.
    da waren auch schon kollegen dort und haben ihm einen schüssel eingerichtet.
    keinen ahnung ob bezahlt oder unbezahlt.
    der dampfstrahler gehört in den betrieb, wobei der betrieb ihm ja nicht gehört.

    euer stift da ist ja bestimmt irgendwie öffentlich finanziert.
    das problem bei uns ist, kann der mitarbeiter dafür, dass er ablehnt ne abmahnung kriegen, oder sont welche nachteile.

    im arbeitsvertrag steh bei uns drin, dass wir jederzeit mit anderen tätigkeiten, die der qualifikation entsprechen, beauftragt werden können.
    aber das bedeutet natürlich nicht mit allem.
    und ich glaube beim thema autowaschen (weil wir kein autowaschbetrieb sind) kann er sein sog,. dirktionsrecht nicht ausüben.

  • das Auto waschen ist keine Arbeit, die dem "Betrieb dient, sondern für eine Privatperson

    ich kenne mich im Recht nicht aus, ich als Laie würde aber gefühlsmäßig sagen, dass das nicht erlaubt ist.

  • also ein Auszubildender darf mit solcher tätigkeit nicht beschäftigt werden.

    was im einzelnem für normalen Arbeitnehmer aussieht ist fraglich.

    wenn der Fahrzeug auf den Betrieb zugelassen ist, ist es vollkommen zulässig.
    wenn nicht, dann darf eigentlich der Arbeitnehmer nicht zum Autowaschen verdonnert werden.

    so kenne ich das.

    allerdings hat die geschäftsleitung, beschäftigunspflicht.
    das heist, wenn der einer oder anderer nichts zu tun hat, können auch andere betriebsfremde leistungen aufgenommen werden.

  • also das auto ist ein geschäftsuato für den chef.
    und beschäftigung ist genug da. eher zuviel.
    ich habe von anderer seite mitbekommen, dass die jungs hätten was verpacken müssen für kunden,
    aber da abgezogen wurden um das büro vom chef zu putzen. :mega:
    tut mir leid, das gehört nicht zum aufgabengebiet.
    und als autowäscher sind die jungs auch ned angestellt.

  • also ich kann mir nicht vorstellen das der das machen muss..
    ich kenn mich da zwar nich so aus weil ich erst mit der ausbildung anfange..

    aber ich denke auch nich dass das dazu gehört,.. könnte der chef die ja auch zum einkaufen schicken weil er in der mittagspause noch nichts zum essen hat :ueberleg:

  • vielleicht sollten sie einfach mal ein paar Kratzer in das Auto machen, dann brauchen sie das bestimmt nicht mehr machen..... :teuf:

  • Zitat

    Original von The|Gamer
    paar kratzer? sprengt es doch gleich xDD

    aber nur wenn er mit drinsitzt. :motz:
    also nur weil einer chef oder geschöftsführer ist kann er nicht alles von seinen mitarbeitern machen lassen.

  • ich glaub auch nicht das die koll. das machen müssen, weil sie auch auch genug zu tun haben ... denn ich nehme mal an, wenn sie ihre "normale" arbeit nicht schaffen, dann kriegen sie mecker.

    frag doch mal unverbindlich bei der ig metall nach

  • ja das habe ich schon, nur niemanden erreicht.
    aber am montag denk ich krieg ich ne antwort.

  • Zitat

    Original von Schwabenmaus

    aber nur wenn er mit drinsitzt. :motz:
    also nur weil einer chef oder geschöftsführer ist kann er nicht alles von seinen mitarbeitern machen lassen.


    gute idee ich kann dir helfen C4 zu beschaffen sowie zeitzünder *gg*
    ein alibi kann ich dir auch geben xD

  • Zitat

    Original von Schwabenmaus
    ja das habe ich schon, nur niemanden erreicht.
    aber am montag denk ich krieg ich ne antwort.

    dann schreib mal hier rein was die gesagt haben

    jedenfalls bin ich der meinung dass er in diesem fall sein direktionsrecht nicht ausüben darf und daher dürften deine koll. für eine weigerung auch keine abmahnung erhalten

  • das seh ich auch so.
    ich habe da ein schlaues buch mit einer checkliste übers direktionsrecht.
    und wenn ich diese fragen beantworte komm ich drauf dass das nicht unter sein recht fällt.

  • 1. Ich habe keine Ahnung
    2. Nachdem ich alles hier gelesen habe sagt mir mein Bauch es wäre OK, wenn zu wenig zu tun wäre und es ein Firmanewagen ist.

  • Hmmm... aus dem Bauch heraus würde ich sagen ein Wagen der auf die Firma zugelassen ist...

  • ja, aber ich unterscheide die autos für die vorgesetzten und das auto für alle.
    wir haben diese firmenwägen die die herren bekomme und der aussendienst.
    dann haben wir noch einen passat für praktisch die allgemeinheit.
    und es kann nicht sein, dass die auch noch in den genuss kommen umsinst den wagen gewaschen zu bekommen.
    wo die schon günstig ein auto bekommen.

  • Hmmm... ganz OK fände ich das auch nicht... aber wie gesagt, rein aus dem Bauch heraus denke ich, daß es unter der Voraussetzung, daß sonst eben nichts zu tun ist, rechtlich irgendwie OK wäre...

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