Es geht um ein Thema „Autowaschen für den Chef“ (Geschäftsführer).
Unser Lagerverantwortliche hat dem Chef wohl versprochen, dass sein Auto gewaschen wird (wir haben einen Dampfstrahler)
Und die Felgen geputzt werden.
Damit hat er einen Mitarbeiter beauftragt, der das dann abgelehnt hat.
Bzw. der hatte ihm gesagt, er sei bereit das Auto gerne in eine Waschanlage zu bringen aber „von Hand“ macht er das nicht mal bei seinem Auto und erst Recht nicht an dem vom Chef.
Dann hat der Lagerverantwortliche ihm Arbeitsverweigerung vorgeworfen und mit Konsequenzen gedroht.
Was genau hat er nicht gesagt.
Und hat wohl einen anderen Kollegen damit beauftragt.
Im Arbeitsvertrag steh ja zwar drin, dass man mit anderen Arbeiten, die der Fähigkeit entsprechen, beauftragt werden kann,
aber darunter fällt Autowaschen nicht oder?
jetzt erfahre ich gerade dass das wohl jede woche so sei......
der hammer, gerade der hat doch genug kohle das machen zu lassen.