gestern kam ein interessanter bericht in der ard, report aus mainz.
da ging es um die verkürzung der sprechzeiten für kassen patienten.
zulässig sind 20 stunden pro woche, die ein arzt für kassen patienten zur verfügung stehen muß.
das bedeutet, dass gesetzlich versicherte unte umständen mehrere wochen oder monate warten müssen.
oder sie entscheiden sich für eine soge. privat sprechstunde, wo er sofort drankommt, dies aber selber bezahlen muß.
die ärzte dürfen die kassenpatienten aber da nicht hineindrängen, allerdings habe die sprechstundehilfen das "mehr oder weniger" gemacht,
in dem sie den leuten das eben vorschulugen.
einer wurde interviewt und hatte dann, weil er aktu einen hautauschschlag hatte, eben so einer privat sprechstunde zugestimmt und mußte 21 euro bezahlen(seine KK hat dies nicht erstattet).
der arzt begründet dies so, dass er dann in die insolvenz gehen würde.
das mit den 20 stunden pro woche für kassenpatienten ist wohl seit 2007 so geregelt.
der GKV sieht es als kritisch an, aber ob sie was dagegen tun werden?
man kann jetzt sagen, okay, was sind schon 21 euro, nur wenn sich das häuft...
und wozu bezahlt man dann den beitrag jeden monat?
wier sind nicht auf dem weg zur 2-klassenmedizin, wir haben sie schon.
und das wo gerade die, die sich am solidarsystem beteiligen mit ihrem beitrag, die werden jetzt abgestraft.
jetzt sollen die beiträge noch erhöht werden und der arbeitgerberbeitrag allerdings eingefroren....
nach der privaten altervorsorge auch noch die zusätzliche private krankenversicherung?
nachzulesen hier:
httx://http://arbeit3000.blog.de/2009/10/26/ter…ienten-7249715/