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Polizei, Zoll und Geheimdienst rufen über eine Software Kundennamen, Adresse und Bankdaten bei Internet-Providern und Telefongesellschaften ab, dazu E-Mail-Passwörter, PIN-Codes und andere Zugangsdaten. Das entsprechende Gesetz will eine Mehrheit im Bundestag heute verabschieden. Datenschützer und Opposition sehen klare Verfassungsverstöße.
Eine breite Mehrheit aus CDU/CSU, FDP und SPD ist sich einig: Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ist rechtlich wasserdicht, nun soll sie vom Bundestag verabschiedet werden. Auf der Basis des Gesetzes können Strafverfolgungsbehörden statische und dynamische IP-Adressen sowie Telefonnummern bürgerlichen Namen zuordnen. Dazu kommen Postanschrift, Rufnummern und andere Daten; Angaben, die Internet-Provider und und andere Telekommunikationsfirmen von ihren Kunden gespeichert haben. Doch damit nicht genug: Ermittler sollen zudem Passwörter, PIN- und PUK-Codes anfordern können.